Ungefragte Routernutzung
Der Kabelnetzbetreiber Unitymedia darf die seinen Kunden zur Verfügung gestellten Router für ein flächendeckendes Wlan-Netz nutzen. Eine Zustimmung der Kunden sei nicht erforderlich, da der Kunde Widerspruch einlegen könnte, entschied das Oberlandesgericht Köln (Az, 6 U 85/17).
Ist ein Widerspruch erforderlich oder wer weiß darüber mehr?
Ist ein Widerspruch erforderlich oder wer weiß darüber mehr?
Konnte dir geholfen werden?
- Ja